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VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
- VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04
Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt insbesondere dann vor, wenn Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW-/AbfG) entgegen § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 8 A 11910/04.OVG -, ESRIA).Vielmehr kann die Behörde grundsätzlich auch dann, wenn ein Verhaltensstörer greifbar ist, den Zustandsstörer in Anspruch nehmen, falls das Prinzip der schnellen und wirksamen Gefahrbekämpfung dies erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.).
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Auf die Frage des Eigentums an den Abfällen kommt es insoweit ebenso wenig an wie auf einen Besitzbegründungswillen, denn insoweit gilt der öffentlich-rechtliche Besitzbegriff, der allein die auf welche Art auch immer erlangte tatsächliche Gewalt über die Abfälle voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, NJW 1998, 1004, 1005). - BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Insoweit gilt es nämlich zunächst zu berücksichtigen, dass die aus dem Antragsteller, seiner in der Schweiz lebenden Schwester und seiner Tante bestehende Erbengemeinschaft, die zugleich als Eigentümergemeinschaft Eigentum an dem Grundstück hat, zwar nicht Erzeuger, jedoch aber Besitzer i.S. von § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist, da sie ein Mindestmaß an Sachherrschaft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 -, NVwZ 1984, 40) an dem - umfriedeten - Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat. - OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der …
Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240). - VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rdnr. 753 m.w.N.).